Glossar
Stichwort:
Erläuterung:

Die rechtliche Stellung des Beamten ist geprägt durch zahlreiche Pflichten, die ihn im Verhältnis gegenüber dem Dienstherren aber auch gegenüber der Allgemeinheit treffen. Hierzu gehören die Treuepflicht, die Gemeinwohlverpflichtung und Neutralitätspflicht, die Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht, die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten, die Arbeitspflicht, das Streikverbot, die Pflicht zur Gesunderhaltung, die Pflicht zur Fortbildung, die Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit, die Beratungs- , Unterstützungs- und Gehorsamspflicht, die Pflicht zur Leistung des Diensteides, die Verschwiegenheitspflicht und die Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges und die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten.

Die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten durch Tun oder Unterlassen stellt ein Dienstvergehen dar. Als Schuldform kommen Vorsatz und Fahrlässigkeit in Betracht.

Dienstvergehen können nach disziplinarrechtlichen Bestimmungen geahndet werden, parallel aber auch ein strafrechtliches Verfahren auslösen.