Glossar
Stichwort:
Erläuterung:
Auch für den Fall, dass Antragsteller und Mitbewerber in einem Bewerbungsverfahren im Wesentlichen gleich geeignet sind und daher die Entscheidung über die Vergabe des Beförderungsamtes allein anhand des Leistungsgrundsatzes nicht möglich ist, steht dem Dienstherrn die Auswahl nicht frei. Er ist dann verpflichtet, die Auswahl nach einem Hilfskriterium zu treffen. Hilfskriterien, die berücksichtigt werden können, sind das allgemeine Dienstalter (ADA), die Berufserfahrung, das Lebensalter und soziale Gesichtspunkte, die Schwerbehinderung oder der Grad der Behinderung.