Glossar
Stichwort:
Erläuterung:
Regelbeurteilungen werden in bestimmten periodischen Abschnitten erstellt. Nach § 40 der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (BLV) ist ein Bundesbeamter alle fünf Jahre zu beurteilen und zwar unabhängig davon, ob eine Personalmaßnahme ansteht oder sich dienstliche Verhältnisse ändern.