Der Geldwert der streitigen Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist regelmäßig der geltend gemachte Forderungsbetrag der Streitwert. Aber so einfach ist es nicht immer: Bei einer Kündigung ist der Streitwert z.B. das Bruttogehalt eines Vierteljahres, bei der Eingruppierung oder Beförderung der Differenzbetrag zwischen erhaltenem und angestrebtem Entgelt über drei Jahre. Bei einer Scheidung ist der Streitwert das monatliche Vierteljahresnettoeinkommen der Eheleute. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren des Gerichts nach dem GKG und der Rechtsanwälte nach dem RVG. Bestimmungen über die Berechnung des Streitwertes finden sich im Gerichtskostengesetz (GKG). Hinweise zur Ermittlung des Streitwertes können Sie auch aus den Erläuterungen zum Kostenrisikorechner (Justiz NRW) entnehmen.