Glossar
Stichwort:
Erläuterung:
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Wenn Sie es mit einer Behörde zu tun haben, wird dies durch das Verwaltungsrecht geregelt. Beispiele: Hier geht um alles, was mit der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Kreis, Land, Bund) zu tun hat. Zum Beispiel gehts es um Gebührenbescheide, Baugenehmigungen, Abfall und Entsorgung, Gewerbeaufsicht, Abschleppfälle, Amtspflichtverletzungen, Benutzung öffentlicher Einrichtungen, aber auch um Beamtenrecht oder Wahlrecht.